Impressum

HR Power 24 Swiss GmbH

Seehaldenstrasse 28
9404 Rorschacherberg
Schweiz

www.hrpower24.com
info@hrpower24.com

Tel : + (00)41 71 510 49 80
Fax: + (00)423 399 47 89

Sitz der Gesellschaft
Rorschacherberg

Vertretungsberechtigt
Umberto Bailoni

Referenznummer Handelsregister
CH-320.4.097.014-5

Gerichtsbarkeit
St. Gallen

UID
CHE-375.765.654

CH-MwSt. Nr.
CHE-375.765.654

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HR Power 24 Swiss GmbH

1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Firma HR Power 24 Swiss GmbH, Seehaldenstraße 28, 9404 Rorschacherberg, Schweiz (im Folgenden: HRpower) und dem Kunden wie auch dessen Rechtsnachfolgern.

(2) HRpower erbringt seine Dienste, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn HRpower ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Der Kunde muss eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ergänzt durch Einzelaufträge. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

(5) Die Regelungen des Auftrages gehen den Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich vor, sodass bei widersprüchlichen Inhalten die Regelungen des jeweiligen Einzelauftrages Anwendung finden.

2. Vertragsgegenstand

(1) Mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt der Kunde HRpower mit der Erbringung von nicht exklusiven Marketingleistung zur Mitarbeitergewinnung. Die genaue Art der Leistungen wird zwischen den Parteien im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart.

(2) Ziel der Aktivitäten der HRpower ist die Ausführung von Werbekampagnen in einem oder mehreren der sozialen Netzwerken. Die genauen sozialen Netzwerke ergeben sich aus der auf der Webseite abrufbaren Leistungsbeschreibung. Ansprachen erfolgen z.B. über Werbeanzeigen oder über Stelleninserate, sowie im Active Sourcing über InMails Recruiter Accounts über Text oder Text-/ Videonachrichten.

(3) Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus der auf der Webseite abrufbaren Leistungsbeschreibung.

Für die Leistungserbringung stehen insgesamt drei Pakete, Paket S, Paket L oder Paket XL, deren Inhalte sich aus der auf der Webseite abrufbaren Leistungsbeschreibung ergeben, zur Verfügung. Die genaue Art der Leistungen wird zwischen den Parteien im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart.

3. Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen von HRpower, insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Vertrag zwischen HRpower und dem Kunden kommt wie folgt zustande.

a) Sämtliche Angebote von HRpower sind 14 Tage ab Übermittlung gültig. Verträge bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Zur Annahme des Angebotes genügt eine elektronische Unterschrift des Kunden.
b) Ab Unterschrift erstellt die HRpower eine Vorauskasse-Rechnung für den Paketpreis. Zeitgleich erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Fragebogen. Sobald dieser ausgefüllt ist, erhält der Kunde automatisch eine weitere E-Mail mit einem Kalender-Link für den persönlichen Onboarding-Termin. Dieser ist vom Kunden zu buchen, da sonst die Kampagne nicht aufgesetzt werden kann. Nach Zahlungseingang und beginnt HRpower mit der Kampagnenumsetzung.

4. Leistungen von HRpower

(1) Bezüglich Art und Umfang sowie der Einzelheiten der von HRpower aufgrund des Vertrages zu erbringenden Leistungen wird auf den jeweiligen Einzelauftrag zwischen den Parteien verwiesen.

(2) HRpower vermittelt dem Kunden zum Zweck der Einstellung von Arbeitnehmern Kontakte zu Bewerbern. Zu diesem Zweck erstellt HRpower individuelle Werbemittel und -kampagnen, platziert diese in ausgewählten Kanälen und betreut den Bewerberprozess.

(3) HRpower stellt alle technischen und personellen Mittel bereit, um die angebotenen Leistungen dieses Vertrages erbringen zu können. HRpower wird die Leistungen in eigener Verantwortung erbringen. HRpower ist verpflichtet, die Leistungen mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt, nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens, dem aktuellen Stand der Technik sowie der geltenden rechtlichen Vorschriften ordnungs- und fristgerecht zu erbringen.

(4) HRpower ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer zu verpflichten. Es bedarf dazu keiner gesonderten Zustimmung durch den Kunden. HRpower bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden und ist für die Leistungen der Subunternehmer verantwortlich.

(5) HRpower wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben, um zu gewährleisten, dass das Online-System 24 Stunden am Tag zu 99,00 % im Jahresmittel verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit HRpower verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Online-System gleichwohl ausfallen, wird sich HRpower im Rahmen der Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Die Parteien erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Transaktionen vom Online-System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen HRpower seitens des Kunden besteht hieraus nicht.

(6) HRpower haftet nicht für höhere Gewalt und für Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von HRpower liegen (z.B. Naturgewalt, Krieg, Viren). HRpower haftet demzufolge auch nicht für die daraus resultierende Unterbrechung bzw. Zerstörung von Daten. Es obliegt dem Kunden, entsprechende Sicherungskopien anzufertigen. Eine technische Sicherung der Daten durch HRpower erfolgt mindestens wöchentlich.

(7) HRpower garantiert dem Kunden grundsätzlich keine Mindestanzahl an vermittelten Bewerbern. Darüber hinaus wird von HRpower grundsätzlich keine Garantie dahin gehend übernommen, dass nach einer Vermittlung auch tatsächlich ein Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Bewerber zustande kommt. Eine Garantie übernimmt HRpower ausnahmsweise nur in dem in Punkt 8 dieser AGB genannten Fall.

(8) HRpower übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Informationen und Angaben, die von dem Bewerber und/oder dem Kunden selbst gemacht werden. Hinsichtlich der Informationen, die HRpower selbst einpflegt, übernimmt HRpower die Haftung nach den allgemeinen Grundsätzen.

(9) HRpower kann weder gewährleisten noch garantieren, dass die Webseiten und Kanäle im Sinne von Punkt 2. Absatz 2 dieser AGB, auf denen die Werbekampagnen platziert werden, für einen unbeteiligten Internetnutzer dauerhaft abrufbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Kunde deswegen gegenüber HRpower keinerlei Ansprüche geltend machen. Sollte dem Kunden durch eine Nichterreichbarkeit der in Satz 1 genannten Webseiten und Känale und / oder die darauf basierende Nichterbringung einer Leistung durch HRpower ein Schaden entstehen, kann er diesen gegenüber HRpower nicht geltend machen.

5. Leistungen des Kunden

(1) Der Kunde ist dazu verpflichtet, sämtliche Handlungen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung von HRpower erforderlich sind, auf ein erstes Auffordern von HRpower hin auszuführen. Welche Handlungen des Kunden genau für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind, ist im Einzelfall von HRpower zu bestimmen.

(2) Sollte der Kunde die von ihm eingeforderten Handlungen nicht vornehmen oder deren Vornahme verweigern, ist HRpower nicht zur Erbringung der Leistung verpflichtet, für die die Mitwirkungshandlung des Kunden erforderlich ist. Hierdurch verliert HRpower jedoch nicht seinen Vergütungsanspruch für die Leistung.

(3) Alle vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen müssen zutreffend, vollständig und aktuell sein. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein dem Kunden. Änderungen hat der Kunde unverzüglich nach Änderungseintritt, HRpower anzuzeigen.

(4) Für die vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen haftet allein der Kunden.

(5) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten und Informationen im Rahmen der Vertragserfüllung weitergegeben werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte findet nicht statt.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von HRpower unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu prüfen und die offensichtlichen Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen HRpower gegenüber unverzüglich nach dem Entdecken durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Nimmt HRpower auf Anforderungen des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von HRpower vorliegen, kann HRpower dem Kunden den Aufwand in Rechnung stellen.

(7) Sämtliche Inhalte (insbesondere Texte, Suchbegriffe, Titel, URL’s und Keyword-Listen), die im Rahmen der Marketing-Kampagne angezeigt werden, müssen vom Kunden eigenständig kontrolliert und freigegeben werden. Hierzu übermittelt HRpower dem Kunden vor Beginn der Kampagne die entsprechenden Informationen. Der Kunde hat zu prüfen, ob diese rechtskonform, insbesondere mit dem Marken- und Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Für Rechtsverstöße ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Haftung für HRpower für durch sie nicht betreute Kampagnen ist ausgeschlossen.

(8) Werden durch Dritte Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gegenüber HRpower geltend gemacht, die auf den Kunden zurückzuführen sind, so verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen und unverzüglichen Freistellung von HRpower von solchen Ansprüchen. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche Dritter auf einem Fehler beruhen, den HRpower gegenüber dem Kundenarglistig verschwiegen hat.

(9) Der Kunde versichert, dass er für sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungs-, Schutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm übermittelten Werbematerialien (z.B. Texte, Photos, Graphiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc.) ist.

(10) Die vom Kunden definierten Angaben und Candidate Persona sowie die Freigabe der Werbemittel sind für den Kunden bindend. Reklamationen im Nachgang auf bereits freigegebene Candidate Persona sowie Werbemittel sind unzulässig.

6. Vergütung der Leistungen

(1) Für die erbrachten Leistungen stellt HRpower dem Kunden ein Entgelt in Euro in Rechnung. Die näheren Konditionen und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

(2) Wenn im jeweiligen Einzelauftrag keine besondere Regelung getroffen wurde, gelten folgende Regelungen:

a) Der Betrag wird jeweils monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
b) Es wird ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen vereinbart.
c) Gerät der Kunde mit der Rechnung mehr als 30 Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung in Verzug, ist HRpower berechtigt, die Leistungen bis zur Begleichung bis auf weiteres auszusetzen. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt hierdurch unberührt. Bevor HRpower die Leistung aussetzt, wird HRpower dem Kunden dies mit einer angemessenen Frist vorab ankündigen.

7. Haftung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet HRpower lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch HRpower, ihre Mitarbeiter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung ist, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch HRpower, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Die maximale Gesamthaftung von HRpowe beschränkt sich auf den Betrag, ohne MwSt., den HRpower dem Kunden für die Dienste während des Zeitraums von sechs Monaten vor dem Schadensersatzanspruch berechnet. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8. Garantie

HRpower übernimmt nur für den Fall eine Garantie, wenn dies in der auf der Webseite abrufbaren Leistungsbeschreibung ausdrücklich geregelt ist.

9. Nutzungsrechte

(1) Insofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart ist, erhält Kunde an den von HRpower erbrachten sonstigen Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Mit dem Ende des Vertrages endet das Recht des Kunden, die erbrachten sonstigen Leistungen weiterhin zu nutzen.

(2) Die Nutzung der Marken, Kennzeichen, Logos oder ähnlichem von HRpower ist dem Kunden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.

(3) HRpower ist berechtigt, den Namen, das Logo und die Ergebnisse des Rekrutierungsdienstes des Kunden als Referenz zu verwenden.

10. Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Die Laufzeit und die näheren Konditionen zur Vertragsbeendigung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

(2) Wenn im jeweiligen Einzelauftrag keine besondere Regelung getroffen wurde, gelten folgende Regelungen:

a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(3) Mit dem Vertragsende erlöschen automatisch sämtliche Rechte, die der Kunde aufgrund des Vertrages und / oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erworben hat, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart.

(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist HRpower zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Spätestens sieben Tage nach Vertragsende kann HRpower sämtliche auf dem Webserver befindlichen Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden.

11. Vertraulichkeit / Datenschutzerklärung

(1) Die Parteien werden sämtliche Informationen vertraulich behandeln, die ihnen im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses von der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden. Dies betrifft alle vertraulichen Informationen und Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Anbahnung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ausgetauscht werden.

(2) Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite von HRpower einsehbar.

12. Änderungen, Gerichtsstand

(1) Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Hamburg als Erfüllungs- und Leistungsort vereinbart. Darüber hinaus wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand für die sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Umberto Bailoni
Hallo 👋! Haben Sie eine Frage?
Sehr gerne antworten wir Ihnen direkt per WhatsApp. WhatsApp-Chat starten
1